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Grundsteuerreform: Neubewertung aller Grundstücke in 2022

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer in 2018 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer mit steuerlicher Wirksamkeit ab 01.01.2025 neu zu regeln. Daher müssen in Deutschland in 2022 rd. 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden. Der Grundsteuer unterliegt folgender im Inland liegender Grundbesitz: 

  • private Grundstücke
  • Betriebsgrundstücke
  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Teileigentum sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden 


Somit müssen u. a. alle Ein- / Zwei-, und Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen neu bewertet werden. Alle Eigentümer sind verpflichtet, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zu erstellen und dem zuständigen Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Für die Erstellung der Erklärung werden einige grundstücksbezogene Daten und Unterlagen benötigt. Wir empfehlen, sich zeitnah hierüber zu informieren und die erforderlichen Angaben und Unterlagen zügig zusammenzutragen. 

 Unsere Kanzlei betreut seit vielen Jahren Mandanten mit umfangreichem Immobilienbesitz. 

Gerne unterstützen wir Sie, auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant/in unserer Kanzlei sind,  bei der Umsetzung der anstehenden Aufgaben. Unser Ziel ist es, Ihren Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten. Wir erstellen für Sie die erforderliche Feststellungserklärung und übermitteln diese fristgerecht dem Finanzamt. Wir prüfen die erteilten Bescheide über die geänderte Feststellung des Grundsteuerwertes auf Richtigkeit und legen gegebenenfalls Einspruch ein. 

Sie haben Fragen zur Grundsteuerreform oder möchten Ihre Feststellungserklärung von uns erstellen lassen? Wenden Sie sich gerne per Telefon, Mail oder über das Kontaktformular an unsere Kanzlei. 

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