Kanzlei
Herzlich Willkommen
in der Steuerberatungsgesellschaft
REICHSTEIN · SENFF · RAFFENBERG
An unseren drei Standorten in Kamen, Hamm und Unna bieten wir für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Freiberufler, sowie Unternehmen verschiedener Rechtsformen, landwirtschaftliche Betriebe und Vereine ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung und -gestaltung bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung.
Auf der Basis langjähriger Erfahrung erarbeiten wir für Sie gemeinsam mit unserem qualifizierten Mitarbeiterteam sowie verschiedenen Kooperationspartnern maßgeschneiderte Konzepte. Lernen Sie uns in einem persönlichen unverbindlichen Gespräch kennen.
AKTUELLES
Grundsteuerreform: Neubewertung aller Grundstücke in 2022
Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer in 2018 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer mit steuerlicher Wirksamkeit ab 01.01.2025 neu zu regeln.
Somit müssen u. a. alle Ein- / Zwei-, und Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen neu bewertet werden. Alle Eigentümer sind verpflichtet, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zu erstellen und dem zuständigen Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Für die Erstellung der Erklärung werden einige grundstücksbezogene Daten und Unterlagen benötigt. Wir empfehlen, sich zeitnah hierüber zu informieren und die erforderlichen Angaben und Unterlagen zügig zusammenzutragen.
Sie haben Fragen zur Grundsteuerreform oder möchten Ihre Feststellungserklärung von uns erstellen lassen?